Patienteninformation


 

 

Sie benötigen eine Verordnung (Überweisungsschein) für die logopädische Therapie durch einen Facharzt auf dem die Anzahl und die Dauer der Therapie vermerkt sein sollen.

Mit dieser Verordnung müssen Sie die Therapie chefärztlich bewilligen lassen.

Dies erledige ich gerne für Sie.

 

Bei Fragen zu den Verordnungsmodalitäten kontaktieren Sie mich bitte.

 

Eine teilweise Kostenrückerstattung durch Ihren Sozialversicherungsträger ist möglich. Im Falle einer Zusatzversicherung, können Sie, abhängig von Ihrem Vertrag, Ihren Selbstbehalt geltend machen.

 

 

 

Absagen von Therapieeinheiten

 

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, diesen so frühzeitig wie möglich abzusagen (bis 24h davor). Sollten Sie unentschuldigt eine vereinbarte Therapieeinheit nicht wahrnehmen, wird das gesamte Honorar in Rechnung gestellt.

 

 

     

In den Zeitangaben sind direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte Leistungen (Vor- und Nachbereitungszeit) enthalten.

 

30 min. logopädische Therapie (T1)

 

45 min. logopädische Therapie (T2)

 

60 min. logopädische Therapie (T3)

 

60 min. logopädische Erstabklärung